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Stereotypische Vorstellungsbilder scheinen in Stein gemeisselt zu sein


Diese Woche hielt ich – einmal mehr – einen Vortrag. Die Rampensau in mir lässt grüssen. Der Titel lautete: Sieben Thesen zum Schweizer Wohnungsmarkt. Nichts Aufregendes, aber solid. Im Reigen der Referierenden war ich ein Exot. Denn der inhaltliche Bogen war weit gespannt. Er reichte neben Beiträgen zu (Luxus)-Immobilien von Cyber Security über Private Equity bis hin zu künstlicher Intelligenz (KI). Diese Themen waren so gehaltvoll wie relevant. Keine Frage.


Im Austausch mit dem Publikum bestätigte sich ein mir Altbekanntes. Viele Menschen sehnen sich nach möglichst einfachen Erklärungsmustern. Wenn es um die Klärung der Preisbildung von Wohnraum geht, sind – nach dem «Volkswillen» – lediglich zwei Grössen relevant: die Veränderung des nominalen Hypothekarzinses einerseits und der Migrationssaldo von Ausländer:innen andererseits. Alles andere sei Beilage. Doch die Welt ist vielschichtig. Sie lässt sich weder nach mechanischen Gesetzen noch monokausal erklären.


Fakenews: zuerst schiessen, dann zielen


Dazu eine Geschichte aus vergangenen Tagen: Wir schreiben das Jahr 1923. Der promovierte Jurist Max Brunner tritt seine Lebensstelle an. Sein erster und einziger Arbeitgeber bis zu seiner Pensionierung war der Hauseigentümerverband Zürich. Dort durchlief er als Verbandsekretär eine herausragende Karriere als Funktionär, als Politiker auf kantonalem und nationalem Parkett sowie als Bankrat der Zürcher Kantonalbank. Zudem schrieb er Sachbücher und hielt zahlreiche Vorträge.


Vier Jahr zuvor heiratete er. Zusammen bezog das junge Ehepaar eine Wohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus an der Bolleystrasse 42 in Zürich. Eigentümer dieses Mehrfamilienhauses im Kreis 6 war Karl Brunner, der Vater von Max. Karl Brunner war Baumeister und SP-Politiker. Dieser Wohnungsbezug ging nicht ohne Nebengeräusche über die Bühne. Die NZZ berichtete darüber. Was war passiert? Ende Januar 1919 meldete sich «eine ehrenwerte Dame» in der Zeitung mit einer Zuschrift zu Worte. Sie beklagte sich bitterlich über die erhaltene Kündigung ihres langjährigen Mietvertrages. Der Wohnungsvermieter, ein sozialdemokratisches Mitglied des Zürcher Stadtparlaments, läge mit allen Mietern im Haus im Streit. Und die gegen sie und ihren Ehemann ausgesprochene Kündigung sei einzig und allein deshalb erfolgt, damit der Vermieter «alle Schweizer auf die Strasse stellt, um Deutsche, die mehr anbieten, ins Haus zu nehmen» (*). Ausländer wären – so die angesäuerte Schweizer Mieterin – grundsätzlich bereit 200 bis 500 Franken mehr Mietzins zu bezahlen. Auch ihr Vermieter würde bei diesem Spiel mitmachen. Die NZZ frohlockte, dass diesmal vielleicht ein linker Politiker als Vermieter das schwarze Schaf im Wohnungsmarkt sei.


Halbherzige Korrigenda von der Falkenstrasse


Nur zwei Tage später musste die Redaktion zurückrudern. (**) Die gegen «Herr Baumeister Karl Brunner in Zürich 6» vorgebrachten Vorwürfe hätten sich nach einlässlicher Überprüfung durchwegs als falsch erwiesen. Nicht die Bevorzugung eines ausländischen Mieters, der einen höheren Mietzins hätte bezahlen wollen, sei der wahre Kündigungsgrund gewesen. Vielmehr würde die fragliche Mietwohnung für ein Mitglied der eigenen Familie benötigt. Auch die weiteren der vorgebrachten Anschuldigungen hätten sich nach Rücksprache mit der Mieterschaft vor Ort als haltlos erwiesen. Die NZZ wolle bei der Beurteilung des Zürcher Wohnungsmarktes «einen unparteiischen Standpunkt» einnehmen. Gleichwohl taxierte die Zeitungsredaktion die dort herrschenden Verhältnisse als wenig erquicklich. Im Übrigen sei es unbestritten, dass sich ausländische Mieter durch die Bezahlung hoher Mietzinsen einen Vorteil sichern. Die herrschende Wohnungsnot führe dazu, dass diese Masche bei «gewissenlosen» Vermietern funktionieren würde.


Die Moral von der Geschichte


Diese Woche haben die Eidgenössischen Räte ein paar Stellschrauben im hiesigen Mietrecht für Wohn- und Geschäftsräume modifiziert. Dabei ging es auch um eine Anpassung der Regelungen beim sogenannten Eigenbedarf. Eine Koinzidenz mit diesem Beitrag. Daher geht es mir hier nicht um eine (einlässliche) Kommentierung dieser Gesetzesänderungen. Des Pudels Kern liegt woanders.


Die kleine Anekdote aus dem Leben von Max Brunner ist für mich – einmal mehr – ein Indiz für oftmals unser archetypisches Argumentieren, insbesondere dann, wenn es um die Beurteilung von Märkten geht. Statt tatsächliche oder vermeintliche Missstände sauber zu analysieren, greifen wir nicht selten reflexartig in die Mottenkiste. Der Weg des geringsten Widerstandes gilt auch beim Denken.


In Anlehnung an John Maynard Keynes, einem weltberühmten britischen Ökonomen (1883-1946), sollten wir die nachfolgende Devise nicht vergessen: «Praktiker, die sich ganz frei von intellektuellen Einflüssen glauben, sind gewöhnlich die Sklaven irgendeines verblichenen Ökonomen». Wie wahr! Zwar veralten wirtschaftswissenschaftliche Experteneinschätzungen rasch. Aber die dazugehörigen «Theorien» geistern im praktischen Wirtschaftsleben noch über viele Jahrzehnte hartnäckig herum.


Quellen- und Literaturangaben:


John Maynard Keynes: Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, München/Leipzig, 1966, S. 323.

(*) NZZ vom 27. Januar 1919, zweites Mittagblatt, Nr. 128. (**) NZZ vom 29. Januar 1919, zweites Abendblatt, Nr. 141.


Bildnachweis: Statistisches Jahrbuch der Stadt Zürich, 1918 und 1919, vierzehnter und fünfzehnter Jahrgang, Zürich 1923, S. 99.

https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/statistik/publikationen-angebote/publikationen/Jahrbuch/1905-1929/statistisches-jahrbuch-der-stadt-zuerich-1918-1919.html


Publikationen von Max Brunner:

Brunner, Max: Das zürcherische Nachbarrecht, Rorschach 1928.

Brunner, Max: Der Grundstückskauf, 2. Auflage, Rorschach 1934.

Brunner, Max: Mietrecht, 2. Auflage, Rorschach 1938.

Brunner, Max: Vom Wohnungsbau in aller und neuer Zeit, Buchdruckerei E. Löpfe-Benz, Rorschach 1943.

Brunner, Max: Gesetz und Hund, zu beziehen beim Hauseigentümer-Verband Zürich, Zürich 1957.

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