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Nach dem Eigenmietwert folgt die Zweiwohnungssteuer: eine steile These

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Die Anzahl der Zweitwohnungen dürfte hierzulande die Marke von 600'000 Wohnungen locker überschreiten. Zum Vergleich: Die Schweiz zählte Ende 2024 im Total 4,84 Mio. Wohnungen. 12 von 100 Wohnungen sind also Zweit- oder Ferienwohnungen. Eine beachtliche Grösse.

Szenenwechsel: In der heutigen Ausgabe der NZZ (29. Sept. 2025, S. 7) findet sich ein Interview mit dem Bündner Regierungsrat Martin Bühler. Demnach rechnet der Kanton Graubünden durch den Wegfall des Eigenmietwerts mit fast 90 Millionen Franken Steuereinbussen pro Jahr Davon sollen rund Dreiviertel auf das Konto von Zweitwohnungen gehen. Das wiederum entspricht einem Betrag von 67,5 Mio. Franken. Die dortigen Behörden schätzen die Anzahl der Zweitwohnungen im Kanton Graubünden auf gut 86'000 Einheiten (Stand Ende 2024). Man rechne. Aufgerundet ergibt sich ein magerer Steuerertrag von 800 Franken pro Zweitwohnung und Jahr. Ich staune.


Was könnte uns diese Zahl sagen? These 1: Das bis angeltende bekannte Regime hatte als Steuerquelle einen sehr tiefen Wirkungsgrad. Die gemachten Abzüge schmälerten das Steuersubstrat in frappantem Ausmass. These 2: Die steuerliche Einschätzung der Zielgrösse liegt im Kanton Graubünden deutlich unter der 60%-Marke einer Marktmiete. Letztere legte das Bundesgericht vor etlichen Jahren fest. Im Umkehrschluss hätte der Steuerertrag entsprechend höher ausfallen sollen...


Ausblick: In der Botschaft zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften finden sich überraschend wenig formelle und materielle Leitplanken zur allfälligen Festlegung einer solchen Objektsteuer. Vieles ist möglich. Nicht nur einer staatspolitischen Optik – Stichwort Föderalismus – ist diese Aussagelage für die besonders betroffenen Kantone exzellent. Weshalb? Sie können im Rahmen der steuerrechtlichen Prinzipen kreativ sein. Eine solche Carte blanche gilt es gesellschaftspolitisch geschickt zu nutzen. Denn von «Kalte Betten», «Wohnungsnot» oder «Zersiedelung» können zahlreiche Tourismusorte auch im Kanton Graubünden ein Lied singen. Hier gilt es, eine clevere Steuer (nicht Lenkungsabgabe) zu konzipieren. Doch gemach. Zuerst müssen zuständigen Stellen nachdenken. 


Die Moral der Geschichte


Es käme einer ironischen Wende gleich, wenn der Kanton Graubünden nach der allfälligen Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften unter dem Strich absolut höhere Steuereinnahmen erzielen würde als mit dem angestammten Regime des Eigenmietwerts. Letzterer ruhe in Frieden.


Quellen:


 
 
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