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Gebäudepark Schweiz: unfaires und ineffizientes Giesskannenprinzip im Fokus


Weitere Akzentuierung: Zuckerbrot statt Peitsche


Der Bundesrat hat Ende 2021 die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz lanciert. Es bezweckt weiterhin, den Ausstoss von Treibhausgasen in der Schweiz bis 2030 zu halbieren. Referenz bildet das Jahr 1990. Es gilt, dieses angestrebte Klimaziel noch termingerecht zu erreichen. Die neue vorgeschlagene Stossrichtung ist klar. Zwar sollen bestehende Abgaben erhalten bleiben, nicht weder erhöht noch ausgebaut werden. Vielmehr beabsichtigt der Bundesrat nochmals und verstärkt mit positiven monetären Anreizen und gezielten finanziellen Förderungen operieren. Nachfolgend finden sich ein paar Gedanken dazu.

Im Klartext: Der Geldhahn wird noch mehr als bis anhin geöffnet; es fliessen Subventionen. So sollen insbesondere für die energetische Sanierung von Gebäuden und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen rund 2.9 Milliarden Franken bereitgestellt werden. Sie betreffen den Zeitraum von 2025 bis 2030 werden. Natürlich vorausgesetzt, dass das revidierte CO2-Gesetz dereinst so in Kraft gesetzt wird.


Das grosse Ganze erkennen und würdigen

Der heute bestehende hiesige Gebäudepark ist für die Emission von rund einem Viertel aller Treibhausgase verantwortlich. Das ist mit Fakt. Die Grössenordnung stimmt. Weiter dürfte – zumindest auf hoher Flughöhe – politischer Konsens darüber bestehen, dass das strategische Fernziel der Schweiz, nämlich einen CO2-freien Gebäudepark zu betreiben, grundsätzlich erstrebenswert erscheint. Man spricht generell von einer Dekarbonisierung.


Die nachfolgende Tabelle spricht Bände. Sie und die darin aufgeführten Werte stammen vom Bundesamt für Umwelt (BAFU). Sie wurden Mitte Dezember 2021 im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung der Revision des CO2-Gesetzes publiziert.


Der absolute wie relative Rückgang der Treibhausgasemissionen, der dem Sektor «Gebäude» zwischen 1990 und 2019 zugerechnet wird, darf mit Fug und Recht als eindrücklich taxiert werden. Weshalb?


Die bisherige Reduktion der Treibhausgasemissionen der Schweizer Volkswirtschaft beträgt 7,5 Millionen Tonnen CO2eq. Mit anderen Worten können rund 78% dieser Reduktion dem Sektor Gebäude zugeschrieben werden!

Frappanter Um- und Neubau des schweizerischen Gebäudeparks

Aber es kommt noch besser: Zwischen 1990 und 2019 wuchs der physische Gebäudepark markant. Dazu ein paar Eckwerte: Der Wohnungsbestand erhöhte sich von 3.16 Millionen auf 4.58 Millionen Einheiten (plus 44%); bzw. von 341 Millionen Quadratmetern Bruttogeschossfläche «Wohnen» auf deren 525 Millionen (gar plus 53%). Und der Bestand an Büro- und Verkaufsflächen nahm von 70 auf rund 94 Millionen Quadratmeter Bruttogeschossfläche zu (plus 34%). Der gesamte Gebäudepark der Schweiz hat in den vergangenen knapp 30 Jahren rein physisch (nicht monetär!) um insgeamt rund 40% vergrössert. Vor diesem Hintergrund betrachtet ist es offensichtlich, dass die laufenden ökologische Konversionsleistung massgeblich der Neubautätigkeit inklusive Ersatzneubauten zuzuschreiben ist. Selbstredend verbinden sich mit dieser Entwicklung wiederum andere gesellschaftspolitische Spannungsfelder (u. a. Zersiedelung).


Es ist so oder so an der Zeit, das angestaubte, teilweise auch verklärte und vielleicht auch konservative Image der hiesigen «Baubranche» einerseits und der «Immobilienbranche» andererseits offener und wohlwollender zu sehen. Zumindest was die physikalische Ebene des Bauens bei Neubauten betrifft, waren und sind die Innovationsneigung und die damit verbundenen praktischen technologischen und baustofflichen Fortschritt hoch.


Zum Vergleich: Die Anzahl der Personenfahrzeuge hat zwischen 1990 und 2019 um 54% zugekommen. Ende 2019 waren es rund 4.65 Millionen Fahrzeuge. Die mit dem Verkehr zusammenhängenden unerwünschten und schädigen Emissionen an Treibhausgasen haben jedoch nicht abgenommen, sondern sie verharrten auf hohem Niveau. Hier lässt sich bisher keine erwünschte Entkoppelung oder Scherenbewegung beobachten. Bei konservativen Bauen geht es ohne Tesla-Effekt schon lange und messbar vorwärts.


Insofern sollte die bisherige, pauschale Transformationsleistung im eidgenössischen Gebäudepark weder in einer binnenbezogenen Sichtweise noch im internationalen Quervergleich unterschätzt werden. Natürlich, mehr geht immer. Aber für bis dato Geleistetes Anerkennung zu zollen, ist wohl nicht ganz falsch. Dabei dürfen wesentliche Eigenschaften wie die inhärente Langlebigkeit von Gebäuden nicht ausser Acht gelassen werden. Sie besitzen im übertragenen Sinn eine lange Halbwertszeit. Es sind eben keine kurzlebigen Konsum-, sondern Investitionsgüter. Stichwort hier: Graue Energie. Eine systemische und integrale Sichtweise auf die gesamte Materie hilft ebenfalls.


Moral der Geschichte: Verursacherprinzip stärken

1992 schloss ich mein Studium als Volkswirt. Eine von drei gewählten Vertiefungsrichtungen war die «Umweltökonomie». Schon damals galt das Verursacherprinzip als ökonomisches und umweltrechtliches Schlüsselkonzept. Es lautet kurz und bündig: «Wer die Massnahmen verursacht, trägt die Kosten dafür» (vgl. Art. 2 Umweltschutzgesetz). Seither habe ich zugegebenermassen eine Schwäche für marktorientierte Konzepte wie Lenkungsabgaben.


Insofern sei folgende Frage erlaubt: Ist es nicht je länger desto mehr stossend, wenn mit Immobilien über Jahrzehnte mehr oder weniger stetige, wiederkehrende Nettocashflows (oder allgemeiner Nutzen) generiert werden und parallel mit der Giesskanne Subventionen für energetische «Sanierungen» gesprochen werden? Die verteilten finanziellen Mittel verfälschen und verzerren das Bild. Die wahren Kosten werden weder transparent aus- noch zugewiesen. Es gilt die Devise: «Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren». Immobilieneigentümer sollen für Ihre getätigten Investitionen Verantwortung übernehmen und für allfällige Schäden haften. Subventionen schwächen unternehmerisches Denken und Handeln.


Kommt hinzu, dass Subventionen aus ökonomischer Sicht oftmals in mehrfacher Hinsicht fragwürdig erscheinen. Das gilt vor allem in Kontext von Gebäuden. So sei an dieser Stelle – einmal mehr – an den sogenannten Mitnahmeeffekt erinnert werden. Letzterer liegt vor, wenn Gesetze bestimmte finanzielle Anreize bieten und dabei die effektiven Subventionsnehmer davon profitieren, obwohl sie die subventionierte Massnahme oder Handlung ohnehin vorgenommen hätten (*). Gesellschaftlich vorausschauendes Handeln soll belohnt werden, nicht aber notorische Trittbrettfahrer.


Die Pointe zum Schluss: Ein Blick auf das Titelbild dieses Blogs sagt viel. Der Bund subventionierte in den 1970er-Jahre nach heutigem Sprachgebrauch den Kauf von «SUV» in Berggebieten. Dahinter streckten regionalökonomische und landwirtschaftspolitische Motive. Der Benzinverbrauch eines Land-Rovers lag damals bei 19 Litern und mehr pro 100 Kilometer. Fazit: Im Rückblick betrachtet subventioniert der Staat fast immer das Falsche. Darin liegt eine der wiederkehrende Erkenntnisse der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung.


Quellen:

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983.

Frey, René et. al, Mit Ökonomie zur Ökologie, 1991, Basel.

https://www.autobild.de/klassik/bilder/koenige-des-spritverbrauchs-die-riege-der-benzinvernichter-721229.html#bild16

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/grafiken.assetdetail.17944162.html

Wüest Partner Immo-Monitoring 2022 | 1, S. 148, 2021 Zürich

Wüest & Partner Rauminformation, Bau- und Immobilienmarkt Schweiz, Monitoring 1993, 1993 Zürich.

Wüest Partner, Modellrechnung Gebäudepark Schweiz, Auskunft von Robert Weinert.


Bildbearbeitung durch dr. dr. üsé kuba hausmann.

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