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Todgesagte leben länger – Kollateralschäden der Corona-Krise absehbar


Anfangs Februar 2017 witterte man Morgenluft. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) gab damals grünes Licht, beim wenig beliebten Eigenmietwert, einen Systemwechsel aufzugleisen. Im August 2017 bestätigte Tochterkommission des Nationalrats die eingeschlagene Marschrichtung. Eine Sensation schien sich anzubahnen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts im Kontext der direkten Bundessteuer (DBG) wurde nicht zum ersten Mal zur Disposition gestellt.

Im Kern ging und geht es darum, dass bei selbstgenutztem Wohneigentum mit gleichzeitigem Hauptwohnsitz - nicht jedoch für Zweitwohnungen - ein Systemwechsel vollzogen und der Eigenmietwert als Bestandteil der Einkommenssteuer abgeschafft werden sollte und soll. Selten wurde eine Steuer in der Schweiz so intensiv wie kontrovers und über viele Jahrzehnte diskutiert. Entsprechend lang präsentiert sich die Liste der Studien, Gutachten und Forschungsberichte, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Im Winter 2017 also – so machte es den Anschein – sollten die Tage dieses helvetischen Zankapfels gezählt sein.

Was geschah seither? Die politische Mühle setzte sich in Gang. Im Oktober 2018 publizierte die UBS eine spezifische Studie zum einschlägigen Stoff. Deren Verfasser kamen zum Schluss, dass je nach Ausgestaltung eines alternativen Regimes mit jährlichen Steuerausfällen von 1.4 bis 2.5 Milliarden Franken zu rechnen sei. Es sind drei Treiber, die für die Höhe des Steuersubstrats massgeblich verantwortlich sind. Zum einen sind es kräftig steigende Vermögenswerte und damit implizit höhere fiktive Mieteinnahmen. Zum anderen sind es rekordtiefe Hypothekarzinsen. Die beschriebene Konstellation bildet offensichtlich das ideale Biotop für ein erkleckliches Steuersubstrat. Kommt als dritter Punkt hinzu, dass absolute Anzahl der Liegenschaften, die der Eigenmietwertbesteuerung unterstellt sind, stetig wuchs ist. So dürfte die Zahl der Wohneigentumsobjekte heute nahe der 2-Millionen-Grenze liegen. Zum Vergleich: Seit 1970 hat sich der absolute Bestand an Einfamilienhäusern mehr als verdreifacht. Und die Zahl der Eigentumswohnungen ist in den vergangenen 50 Jahren gar explodiert: von wenigen Zehntausenden auf fast eine Million! Die Hälfte davon sind Zweitwohnungen.

Das eingangs angesprochene Vernehmlassungsverfahren ging Ende Juli 2019 zu Ende. Es brachte – nicht überraschend – eine ganze Palette von Stellungsbezügen hervor. Mehrere Varianten und Spielarten wurden ins Spiel gebracht. Stichworte dazu waren ein weiterhin möglicher, selektiver Schuldzinsenabzug oder die punktuelle Förderung von Wohneigentum für Ersterwerber. Auch ein Kurzgutachten von René Matteotti, Professor für Steuerrecht an der Universität Zürich, das bereits im 2019 verfasst worden war, wirbelte einigen Staub auf. Im November 2019 beschloss die WAK-S den Ball wieder an den Bundesrat zu spielen. Die Landesregierung sollte bis März 2020 eine Stellungnahme abgeben und ihrerseits wesentliche materielle Leitplanken setzen. Zudem stimmte der Ständerat am 17. Dezember 2019 einer Fristverlängerung für das Geschäft zu. Ergebnis: Erst bis zur Herbstsession 2021 soll nun eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Dann kann die Corona-Krise. Mit der Deklaration der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat begann am 16. März 2020 eine neue Zeitrechnung. Soweit zur Geschichtsschreibung.

Ein Blick in die Kristallkugel lässt für die lancierte Gesetzesreform nichts Gutes erwarten. Aber freilich muss man gar keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen, um das wahrscheinliche Ergebnis der laufenden Gesetzesreform zu antizipieren. So dürfte uns der Eigenmietwert als steuerliches Unikum noch lange erhalten bleiben. Zwar besteht immer noch die Hoffnung auf eine Liquidierung dieser umstrittenen Besteuerung von Grundeigentum. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber nüchtern betrachtet muss davon ausgegangen werden, dass die geplante Abschaffung dereinst als Kollateralschaden der Corona-Krise abgebucht werden muss. Weshalb? Um die negativen volkswirtschaftlichen Folgen und möglichen Schäden der Pandemie zu lindern, beschloss die Landesregierung – unter Absegnung des Parlaments – Finanzhilfen in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Staatsverschuldung nimmt damit ein ungeahntes Niveau an. Solche Hilfspakete kosten und sie stellen für den Staatshaushalt eine Belastung dar. Neben der offenen Frage der Finanzierung werden zudem prospektiv die wirtschafts-, fiskal- und finanzpolitischen Spielräume in der Zukunft eingeschränkt. Die staatliche Agilität nimmt ab. Das Potenzial für Verletzlichkeiten bei neuen allfälligen Krisen steigt.

Es genügt ein Blick in die hiesige Wirtschaftsgeschichte, dass in solchen Situationen vorzugsweise die Eigentümer von Immobilien mit zusätzlichen Steuern an die Kasse gebeten werden. Liegenschaften sind standortgebundenes Vermögen. Sie können sich dem Zugriff des Fiskus nicht entziehen. Ein Exkurs: Im Ersten Weltkrieg führte der Bund im Juni 1915 eine «einmalige Kriegssteuer» ein. Unter dem Titel «Direkte Bundessteuer» wird sie noch heute erhoben. Kriege und Krisen gehen zu Ende, die mit ihnen eingeführten Steuern bleiben. So tauchte im Bundesratsbeschluss über die eidgenössische Krisenabgabe vom 19. Januar 1934 (KAB) das Konstrukt des «Eigenmietwertes» erstmals auf Bundesebene auf. Er basierte auf dem Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1933 über die ausserordentlichen und vorübergehenden Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts im Bundeshaushalt. Die mit der Weltwirtschaftskrise («Great Depression») herrschende wirtschaftliche Grosswetterlage traf in jener Zeit auch die Schweizer Volkswirtschaft mit voller Wucht. Vor diesem Hintergrund suchten die Behörden zusätzliches Steuersubstrat. Mit dem Eigenmietwert wurden sie – neben anderen Quellen – fündig. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Besteuerung des Eigenmietwertes in einer wirtschaftlichen Krise ihren Anfang nahm und sein angedachtes Ende als Steuertatbestand durch eine eben solche voraussichtlich verhindert wird. Es braucht schon sehr viel Optimismus, zu glauben, dass das Bundesparlament in den nächsten Jahren aktiv und freiwillig auf eine ergiebige Steuerquelle verzichten wird.

Was ist die Moral von der Geschichte? Aussergewöhnliche Zeiten verlangen nach aussergewöhnlichen Massnahmen. Es ist das Gebot der Stunde. Wenn das Wasser bis zum Hals zu stehen scheint, gehen nicht selten hochgehaltene Prinzip über Bord. Das gilt auch für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Nachhaltiges Wirtschaften soll Ressourcen schonen und zukünftige Generationen so wenig wie möglich belasten. Dieser Anspruch gilt umfassend: wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich. Ein hehres Ziel ohne Frage. Aber in der akuten Krise ist Prinzipientreue nur lässig. Und so kommt es, wie es kommen muss: Die gesellschaftliche Zeche für die Abfederung des konjunkturellen Einbruchs im Hier und Jetzt werden dereinst unsere Kinder und Enkel berappen. Dem ethischen Kriterium des kategorischen Imperativs von Immanuel Kant dürfte die gegenwärtige Art und Weise der Krisenbewältigung nicht gerecht werden. Die teilweise geforderte Demut sähe anders aus.

Quellennachweis:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78454.html

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19900329/201706010000/642.11.pdf

https://www.cash.ch/news/top-news/ubs-studie-eigenmietwert-abschaffung-haette-kaum-einfluss-auf-hauspreise-1213782

https://www.eigenmietwert-nein.ch/wp-content/uploads/2016/06/2014_eigenmietbesteuerung_Mario-Morger_19.05.2014_d.pdf

https://www.nzz.ch/wirtschaft/sonderfall-schweiz-nur-wenige-laender-besteuern-den-eigenmietwert-ld.1312333

https://www.nzz.ch/schweiz/eigenmietwert-ferienhaeuser-erweisen-sich-als-grosses-hindernis-ld.1499668

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170400

AS 1915 31 336. Für die Hintergründe und die dazugehörige Botschaft vgl. BBl 1915 I 149.

AS 1933 50 769. Für die Hintergründe und die dazugehörige Botschaft vgl. BBl 1933 II 197.

Matteotti, René: Kurzgutachten im Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz, Parlamentarische Initiative (17.400) betreffend Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, Mai 2019).

Vgl. zu den politischen Vorstössen in den letzten 20 Jahren in der Botschaft zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter», BBl 2010 5303, S. 5310 f.

Eigene Blogs zum Thema:

https://www.kaori.ch/single-post/2017/11/22/Eigenmietwert-Abriss-zur-Entstehungsgeschichte-Teil-1

https://www.kaori.ch/single-post/2017/12/05/Eigenmietwert-%C2%ABDarfs-es-bizeli-meh-si%C2%BB-Teil-2

https://www.kaori.ch/single-post/2017/12/14/Eigenmietwert-%C3%9Cber-den-Tellerrand-geschaut-Teil-3

Bildnachweis:

Bundesblatt (BBl) 1933 II 197: Bundesrat an die Bundesversammlung betreffend die ausserordentlichen und vorübergehenden Massnahmen zur Wiederherstellung des Budgetsgeleichgewichtes (vom 2. September 1933).

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